Die Agentur heiraten-leicht-gemacht vermittelt Paaren, die sich zur Eheschließung entschieden haben, einen Heiratstermin in Dänemark. Dieser kostenpflichtige Service umfasst folgende Leistungen:
Eine Bearbeitung der Auftragsunterlagen kann erst erfolgen, nachdem die Servicegebühr in voller Höhe auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben wurde und der Agentur alle notwendigen Papiere vollständig vorliegen. Mit der Einsendung der Unterlagen, stimmen der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die Agentur heiraten-leicht-gemacht fungiert weder als Partnervermittlung noch als Reise- oder Zimmervermittlung.
Die Bezahlung der Servicegebühr erfolgt per Überweisung auf das Konto der Agentur und gilt erst als vollzogen, wenn der Betrag gutgeschrieben ist. Die Gebühr beträgt derzeit 280,- EUR (incl. 19% MwSt.) Die Gebühr für die Trauung selber sind vor Ort in Dänemark zu entrichten und NICHT in der Servicegebühr enthalten. Für die Legalisierung von Scheidungsurteilen beim dänischen Staatsamt berechnet die Agentur 40,-EUR (incl. 19%MwSt.) für den Fall, dass es anschließend nicht zur Vermittlung eines Heiratstermins durch die Agentur kommt.
Der Auftraggeber wird von der Agentur benachrichtigt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Bezahlung eingetroffen sind. Rechtzeitige Zusendung aller Unterlagen und vollständiges Ausfüllen der Eheerklärung sowie des Auftragsformulars sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Auftrages.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente. Daher sind alle Dokumente nur als Kopie zu übersenden. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit der übersandten Dokumente verantwortlich und muß die Originaldokumente auf dem Standesamt vorlegen.
Die Agentur kann ohne Nennung von Gründen den Antrag ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der Servicegebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- EUR.
Bei Auftragswiderruf durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren:
Wird der bereits bestätigte Heiratstermin auf Wunsch des Auftraggebers geändert, so entsteht eine zus tzliche Bearbeitungsgebühr von Höhe von 15,- EUR (incl. 19% MwSt.)
Um die Eheschließung vollziehen zu können, entstehen für den Auftraggeber zusätzliche Kosten, wie die Anfahrt zum Standesamt, Gebühren auf dem Standesamt und gegebenenfalls für Dolmetscher, Unterkunft und Verpflegung.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
In den genannten Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Servicegebühr.
Die Agentur übernimmt keine Verantwortung bei höherer Gewalt (z.B. beim Ausfall von Zügen, Fähren, Flugzeug oder Krankheit, Todesfall, Krieg, Terrorismus, Streik oder bei meteorologischen Behinderungen). Sollte die Eheschließung aufgrund höherer Gewalt nicht zustande kommen, so erfolgt keine Rückerstattung der Servicegebühr.
Alle Rechte vorbehalten weltweit. Nachdruck und Fotokopieren, auch auszugsweise, oder jede andere Art von Wiedergabe, einschließlich Aufnahmen in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-Rom, in deutscher oder jeder anderen Sprachen nicht gestattet ohne Genehmigung der Agentur heiraten-leicht-gemacht.
Hohen Neuendorf, 15.11. 2003
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