Die Agentur heiraten-leicht-gemacht vermittelt Paaren, die sich zur Eheschließung entschieden haben, einen Heiratstermin in Dänemark. Dieser kostenpflichtige Service umfasst folgende Leistungen:
Dieses Angebot richtet sich nur Personen, die sich legal in Deutschland oder den EU-Ländern aufhalten, ausgenommen Asylbewerber und Ausländer, die nur mit "Duldung" in Deutschland leben. Eine Bearbeitung der Auftragsunterlagen kann erst erfolgen, nachdem der Agentur alle notwendigen Papiere vollständig vorliegen. Mit der Einsendung der Unterlagen, stimmt der Auftraggeber den Vertragsbestimmungen zu. Die Agentur Heiraten-leicht-gemacht fungiert weder als Partnervermittlung noch als Reise- oder Zimmervermittlung.
Die Agentur berechnet folgende Gebühren (inkl. der jeweils gültigen MwSt ) für ihren Service:
Widerruft der Auftraggeber den Auftrag nach erfolgter Terminbestätigung, so gelten folgende Gebühren:
Entscheidend ist das Datum des Eingangs des Widerrufs bei der Agentur Heiraten-leicht-gemacht. Die Rückerstattung der Gebühr erfolgt per Überweisung.
Bei den Angeboten Standard-Heirat und Express-Heirat entstehen für den Auftraggeber zusätzliche Kosten für die Fahrt nach Dänemark, für die Gebühr auf dem Standesamt und gegebenenfalls für Dolmetscher sowie für Unterkunft und Verpflegung. Bei den Angeboten Komplettangebot A und Komplettangebot B entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für die Gebühr des Standesamtes. Diese Kosten sind nicht in der Servicegebühr enthalten. Die Gebühr des Standesamtes in Dänemark (von derzeit 70,-€) muß bei einigen Standesämtern vorab bezahlt werden. In diesem Fall zahlt der Auftraggeber diese zusätzliche Gebühr vorab an die Agentur, welche den Betrag an das Standesamt weiterleitet.
Die Bezahlung der jeweiligen Servicegebühr erfolgt per Überweisung auf das Konto der Agentur und gilt erst als vollzogen, wenn der Betrag gutgeschrieben ist. Die Gebühr ist vollständig fällig, sobald die Agentur dem Auftraggeber eine Terminbestätigung für die Heirat in Dänemark gegeben hat. Die Bestätigung kann mündlich oder per Email erfolgen.
Der Auftraggeber wird von der Agentur benachrichtigt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Bezahlung eingetroffen sind. Rechtzeitige Zusendung aller Unterlagen und vollständiges Ausfüllen der Eheerklärung sowie des Kontaktformulars sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Auftrages.
Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übersandten Dokumente verantwortlich und muß die Originaldokumente auf dem Standesamt vorlegen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Dokumente nur als Kopie zu übersenden.
Die Agentur kann ohne Nennung von Gründen einen Antrag ablehnen, In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
In den genannten Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Servicegebühr.
Die Agentur übernimmt keine Verantwortung bei höherer Gewalt (z.B. beim Ausfall von Zügen, Fähren, Flugzeug oder Krankheit, Todesfall, Krieg, Terrorismus, Streik oder bei meteorologischen Behinderungen). Sollte die Eheschließung aufgrund höherer Gewalt nicht zustande kommen, so erfolgt keine Rückerstattung der Servicegebühr.
Alle Rechte vorbehalten weltweit. Nachdruck und Fotokopieren, auch auszugsweise, oder jede andere Art von Wiedergabe, einschließlich Aufnahmen in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-Rom, in deutscher oder jeder anderen Sprachen nicht gestattet ohne Genehmigung der Agentur heiraten-leicht-gemacht.
Hohen Neuendorf, 15.11. 2003
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