Wir arbeiten mit mehreren Partnerstandes-ämtern in Dänemark zusammen. Diese befinden sich sowohl im Grenzgebiet zu Deutschland als auch im Landesinneren. In welchem Standesamt Sie heiraten hängt von den Kapazitäten dort und von Ihrer terminlichen Flexibilität ab.
Das ist unterschiedlich, wir arbeiten sowohl mit Standesämtern zusammen, die einen Vorabaufenthalt von max. 3 Tagen vorschrei-ben, als auch mit solchen, wo dies nicht der Fall. Die Standesämter mit Vorabaufenthalt befinden sich im grenznahen Bereich und verfügen über größere Kapazitäten. Wir haben dort zum Teil feste Terminkontingente. Die Standesämter mit nur einem Tag oder ganz ohne Vorabaufenthalt befinden sich im Landesinneren und verfügen über geringere Kapazitäten.
Neben unserer jeweiligen Servicegebühr erhebt das Standesamt in Dänemark eine Gebühr von 500,- DKK (ca. 70,- Euro), außerdem entstehen nur die Kosten für Transport und ggf. Unterkunft.
Ja, aufgrund eines Beglaubigungsabkommens zwischen Dänemark und Deutschland. Einige Ausländerbehörden in Deutschland verlangen dennoch eine Legalisierung der Heiratsurkunde durch eine Apostille vom dänischen Außenministerium.
Zu Fragen der Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Heirat durch andere Länder, müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Botschaften in Kopenhagen wenden. Eine Adressenliste können Sie von uns erhalten.
Durch das dänischen Außenministerium. Seit 01.01.2007 hat auch Dänemark das Haager-Apostille-Abkommen unterschrieben, so daß nur noch die Legalisierung durch eine Apostille notwendig ist. Gegen eine Gebühr von 120,- Euro veranlassen wir für Sie die Apostellierung Ihrer dänischen Heiratsurkunde.
Wir benötigen von Ihnen: Geburtsurkunde (Kopie), Personalausweis (Kopie), Bestätigungsschreiben eines Vorgesetzten (Original), dass Sie ledig/geschieden sind und fähig zu heiraten. Wenn Sie geschieden sind, benötigen wir außerdem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (Original).
Nein, Trauzeugen werden kostenfrei vom jeweiligen Standesamt gestellt.
Eigentlich nicht, da wir kein Reisebüro sind. Neben einer genauen Routenplanung bekommen Sie auch eine vollständige Unterkunftsliste des jeweiligen Ortes. Zur Reservierung einer Unterkunft genügt ein Anruf. Gegen eine Gebühr von 30,- Euro vermitteln wir eine Unterkunft am Heiratsort.
Wenn es sich um ein Scheidungsurteil aus einem Land außerhalb der EU handelt. Wir leiten dieses dann zur Prüfung zum zuständigen Standesamt weiter. Sie erhalten Ihr Dokument am Tag der Trauung zusammen mit Ihrer Heiratsurkunde wieder ausgehändigt.
Sollte auf dem Scheidungsurteil nicht bereits vermerkt sein, dass das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist, so benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben vom zuständigen Gericht, welches dies bestätigt.
Diese Scheidungsurteile müssen durch eine Apostille legalisiert und anschließend auf deutsch oder englisch übersetzt sein.
Das Scheidungsurteil muß von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden. Sollte es sich um eine geschiedene Frau aus Thailand handeln und das Urteil nicht älter als 310 Tage sein, so muß die Frau einen ärztlichen Nachweis bringen, dass Sie nicht schwanger ist.
Ja, es kann jeder in Dänemark heiraten, der dort legal einreisen kann und die notwendigen Papiere vorlegen kann. Mit einem Schengenvisum ist eine legale Einreise möglich.
Nur in Deutschland angemeldete Personen können eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten. Ist dort unter "Familienstand" "ledig" eingetragen, so ist dieses Dokument in Dänemark als Ledigkeitsnachweis akzeptiert. Auch als Tourist kann man sich in Deutschland polizeilich anmelden, ab welcher Aufenthaltsdauer dies möglich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Leider wird diese Bescheinigung nicht mehr von allen Standesämtern in Dänemark anerkannt, viele verlangen inzwischen einen Ledigkeitsnachweis aus dem Heimatland.
Nicht älter als 2 Monate.
Das Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde ist nicht relevant.
Falls Ihre Frage nicht beantwortet werden konnte, dann rufen Sie uns bitte an:
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