Wir arbeiten mit mehreren Partnerstandesämtern in Dänemark zusammen. Diese befinden sich sowohl im Grenzgebiet zu Deutschland als auch im Landesinneren. In welchem Standesamt Sie heiraten hängt von den Kapazitäten dort und von Ihrer terminlichen Flexibilität ab.
Das ist unterschiedlich, wir arbeiten sowohl mit Standesämtern zusammen, die einen Vorhabaufenthalt von max. 3 Tagen vorschreiben, als auch mit welchen, wo dies nicht der Fall. Die Standesämter mit Vorhabaufenthalt befinden sich im grenznahen Bereich und verfügen über größere Kapazitäten. Wir haben dort zum Teil feste Terminkontingente. Die Standesämter mit nur einem Tag oder ganze ohne Vorhabaufenthalt befinden sich Landesinneren und verfügen über geringere Kapazitäten.
Unsere Servicegebühr beträgt 280,- Euro, dazu kommen ca. 70,- Euro Gebühr auf dem dänischen Standesamt, außerdem entstehen nur die Kosten für Transport und ggf. Unterkunft.
Ja, aufgrund eines Beglaubigungsabkommens zwischen Dänemark und Deutschland. Einige Ausländerbehörden in Deutschland verlangen dennoch eine Legalisierung von dänischen Justiz/Innenministerium.
Zu Fragen der Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Heirat durch andere Länder, müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Botschaften in Kopenhagen wenden. Eine Adressenliste können Sie von uns erhalten.
Ja, beim dänischen Innen/Justizministerium. Sie schicken hierzu die Heiratsurkunde an folgende Adresse:
Indenrigsministeriet (Innenminsiterium)
Slotsholmsgade 6
DK-1216 København K.
Tel. +45 33 92 33 80
Diese Legalisierung ist kostenfrei.
Wir benötigen von Ihnen: Geburtsurkunde (Kopie), Identity Card (Kopie), Bestätigungsschreiben eines Vorgesetzten (Original), dass Sie ledig/geschieden sind und fähig zu heiraten. Wenn Sie geschieden sind, benötigen wir außerdem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (Original).
Nein, Trauzeugen werden kostenfrei vom jeweiligen Standesamt gestellt.
Nein, da wir kein Reisebüro sind. Neben einer genauen Routenplanung bekommen Sie auch eine vollständige Unterkunftsliste des jeweiligen Ortes. Zur Reservierung einer Unterkunft genügt ein Anruf.
Weil dies vorab vom dänischen Statsamt legalisiert werden muß. Wir schicken Ihr Original zum dänischen Statsamt, dort wird es legalisiert und anschließend zum zuständigen Standesamt weitergeleitet. Sie erhalten Ihr Dokument am Tag der Trauung zusammen mit Ihrer Heiratsurkunde wieder ausgehändigt.
Sollte auf dem Scheidungsurteil nicht bereits vermerkt sein, dass das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist, so benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben vom zuständigen Gericht, welches dies bestätigt.
Diese Scheidungsurteile müssen durch die drei folgenden Instanzen legalisiert werden: Justizministerium, Außenministerium und anschließend dänische Botschaft. Bei der Besorgung dieser Stempel in Moskau können wir behilflich sein.
Das Scheidungsurteil muß von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden. Sollte es sich um eine geschiedene Frau aus Thailand handeln und das Urteil nicht älter als 310 Tage sein, so muß die Frau einen ärztlichen Nachweis bringen, dass sie nicht schwanger ist.
Ja, es kann jeder in Dänemark heiraten, der dort legal einreisen kann und die notwendigen Papiere vorlegen kann. Mit einem Schengenvisum ist eine legale Einreise möglich.
Nur in Deutschland angemeldete Personen können eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten. Ist dort unter "Familienstand" "ledig" eingetragen, so ist dieses Dokument in Dänemark als Ledigkeitsnachweis akzeptiert. Auch als Tourist kann man sich in Deutschland polizeilich anmelden, ab welcher Aufenthaltsdauer dies möglich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Nicht älter als 2 Monate.
Das Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde ist nicht relevant.
Falls Ihre Frage nicht beantwortet werden konnte, dann rufen Sie uns bitte an:
![[photo] Karsten and Maureen](../i/tovi.jpg)