Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Heiraten-leicht-gemacht

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die Agentur Heiraten-leicht-gemacht vermittelt Paaren, die sich zur Eheschließung entschieden haben, einen Heiratstermin in Dänemark. Dieser kostenpflichtige Service umfasst folgende Leistungen:

  • Vermittlung eines Heiratstermins in Dänemark
  • Prüfung und Weiterleitung der dazu notwendigen Unterlagen
  • Informationsvermittlung über die Voraussetzungen für eine Eheschließung in Dänemark

Dieses Angebot richtet sich nur Personen, die sich legal in Deutschland oder den EU-Ländern aufhalten, ausgenommen Asylbewerber und Ausländer, die nur mit "Duldung" in Deutschland leben. Eine Bearbeitung der Auftragsunterlagen kann erst erfolgen, nachdem der Agentur alle notwendigen Papiere vollständig vorliegen. Mit der Einsendung der Unterlagen, stimmt der Auftraggeber den Vertragsbestimmungen zu. Die Agentur Heiraten-leicht-gemacht fungiert weder als Partnervermittlung noch als Reise- oder Zimmervermittlung.

§ 2 Servicegebühren

Die Agentur berechnet folgende Gebühren (inkl.  der jeweils gültigen MwSt ) für ihren Service:

  • Express-Heirat, mit max. 1 Tag Aufenthalt in Dänemark, für 475,-€
  • Komplettangebot A für 1.150,-€, enthält folgende Leistungen: Chauffeurservice von nach Dänemark und zurück, alles an einem Tag, Bereitstellung von Trauzeugen, Fotografieren Ihrer Trauung mit bis zu 100 Digitalfotos auf einer SD-Karte, Brautstrauß, Champagner nach der Heirat
  • Komplettangebot B für 1.690,-€, wie Komplettangebot A, zusätzlich eine Übernachtung in Dänemark
  • Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde beim Dänischen Außenministerium für 120,-€
  • Vermittlung einer Unterkunft in Dänemark für 30,-€
  • Umbuchung des bereits bestätigten Heiratstermins für 30,-€

§ 3 Zusätzliche Kosten

Bei allen Angeboten entstehen für den Auftraggeber zusätzliche Kosten: für die Fahrt nach Dänemark, für die Gebühr der dänischen Agentur für Familienrecht und gegebenenfalls für Dolmetscher sowie für Unterkunft und Verpflegung. Diese Kosten sind nicht in der Servicegebühr enthalten. Die Gebühr der dänischen Agentur für Familienrecht (von derzeit 225,-€) muß vorab bezahlt werden. Der Auftraggeber zahlt diese zusätzliche Gebühr vorab an die Agentur, welche den Betrag an die dänische Agentur für Familienrecht weiterleitet. Diese Gebühr wird im Falle eines Widerrufs vor Fälligkeit der Servicegebühr gem. § 4 nicht rückerstattet.

§ 4 Bezahlung

Die Bezahlung der jeweiligen Servicegebühr erfolgt per Überweisung auf das Konto der Agentur und gilt erst als vollzogen, wenn der Betrag gutgeschrieben ist. Die Servicegebühr wird vollständig fällig, sobald die dänische Agentur für Familienrecht die Erlaubnis zur Heirat in Dänemark erteilt hat, und die Agentur dies dem Auftraggeber mitgeteilt hat. Diese Mitteilung kann mündlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 5 Empfang und Versand von Unterlagen

Der Auftraggeber wird von der Agentur benachrichtigt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Bezahlung eingetroffen sind. Rechtzeitige Zusendung aller Unterlagen und vollständiges Ausfüllen der Formulare sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Auftrages.

§ 6 Haftung für eingereichte Dokumente

Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übersandten Dokumente verantwortlich.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente. Die Dokumente sind möglichst per E-Mail zu übersenden.

§ 7 Ablehnung

Die Agentur kann ohne Nennung von Gründen einen Antrag ablehnen, In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Die dänische Agentur für Familienrecht kann ohne Nennung von Gründen einen Antrag ablehnen. Die bereits bezahlte Gebühr wird nicht erstattet.

§ 8 Haftungsausschluss

Die Agentur übernimmt keine Haftung für:

  • verloren gegangene Dokumente
  • versäumte Termine
  • verweigerte Einreise
  • verweigerte Trauung auf dem Standesamt, aufgrund fehlender oder unzutreffender Originaldokumente

In den genannten Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Servicegebühr.

§ 9 Höhere Gewalt

Die Agentur übernimmt keine Verantwortung bei höherer Gewalt (z.B. beim Ausfall von Zügen, Fähren, Flugzeug oder Krankheit, Todesfall, Krieg, Terrorismus, Streik oder bei meteorologischen Behinderungen). Sollte die Eheschließung aufgrund höherer Gewalt nicht zustande kommen, so erfolgt keine Rückerstattung der Servicegebühr.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jegliche vertraglichen Vereinbarungen beinhalten sowie besondere Garantien und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Der Auftragsgeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin. Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Bis dahin gilt eine solche als vereinbart. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Berlin, 15.11. 2003, geändert 2021