Das Konzept

Wie funktioniert dieses Konzept?

Grundlage ist das vereinfachte dänische Eheschließungsrecht in Kombination mit dem europäischen Recht, welches es allen EU-Bürgern erlaubt, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu heiraten. In Dänemark verlangt niemand nach einem Ehefähigkeitszeugnis.

Hier sind lediglich folgende Dokumente erforderlich:

  • Reisepass oder Personalausweis (in Kopie)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über Familienstand; für alle in Deutschland angemeldeten
    Personen ist dies die Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsanzeige
  • gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil
             
       
     

Alle Dokumente müssen in dänischer, englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Dokumente aus allen anderen Sprachen müssen durch einen offiziellen übersetzer in eine der drei Sprachen übertragen werden. Die Trauung selbst erfolgt ebenso in dänisch, englisch oder deutsch. Für alle anderen Sprachen ist ein Dolmetscher notwendig, den Sie selbst stellen müssen. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Scheidungsurteile aus Nicht-EU-Ländern) benötigen wir nur Kopien der Dokumente, die Originale legen Sie vor, wenn Sie beim Standesamt erscheinen.

  Unser Service

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Foto des Inhabers

[photo] Karsten and Maureen

Gesetzliche Infos

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