Grundlage ist das vereinfachte dänische Eheschließungsrecht in Kombination mit dem europäischen Recht, welches es allen EU-Bürgern erlaubt, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu heiraten. In Dänemark verlangt niemand nach einem Ehefähigkeitszeugnis.
Alle Dokumente müssen in dänischer, englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Dokumente aus allen anderen Sprachen müssen durch einen offiziellen übersetzer in eine der drei Sprachen übertragen werden. Die Trauung selbst erfolgt ebenso in dänisch, englisch oder deutsch. Für alle anderen Sprachen ist ein Dolmetscher notwendig, den Sie selbst stellen müssen. Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Scheidungsurteile aus Nicht-EU-Ländern) benötigen wir nur Kopien der Dokumente, die Originale legen Sie vor, wenn Sie beim Standesamt erscheinen.