Wir übernehmen die komplette Organisation Ihrer Trauung in Dänemark – schnell, unkompliziert und zuverlässig. Damit Sie dennoch bestens informiert sind, beantworten wir hier die häufigsten Fragen rund um die Organisation, die zeitliche Planung und die gesetzlichen Details.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten
Organisatorisches zur Heirat in Dänemark
Sie senden uns einfach per Email die notwendigen Unterlagen, zusammen mit den ausgefüllten Formularen, die Sie unkompliziert im Download-Bereich herunterladen können. Wir überprüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten diese an die dänische Agentur für Familienrecht weiter. Nach ca. 5 Arbeitstagen erhalten wir von dort die Bestätigung, ob die Unterlagen vollständig sind und Sie in Dänemark heiraten können. Dann reservieren wir Ihren Wunschtermin bei einem unserer Partnerstandesämter. Erst wenn wir auch von dort die Terminbestätigung erhalten haben, senden wir Ihnen die Rechnung für unseren Service. Nach Zahlungseingang schicken wir Ihnen ein Servicepaket, mit allen weiteren Informationen, wie eine Ablauf- und Anreisebeschreibung sowie Hotel- und Restaurantempfehlungen. Unsere Servicegebühr ist nur im Erfolgsfall fällig. Nähere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Um einen Termin zu vereinbaren, wählen Sie bitte eines unserer Angebote aus und nehmen Sie anschließend Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp. Dank moderner Kommunikationsmittel ist ein persönliches Treffen nicht erforderlich.
Nein, Trauzeugen werden kostenfrei vom jeweiligen Standesamt gestellt.
Ja, es kann jeder in Dänemark heiraten, der dort legal einreisen kann und die notwendigen Papiere vorlegt. Mit einem Schengen-Visum ist eine legale Einreise möglich.
Neben unserer Servicepauschale fallen für Sie folgende Kosten an:
- Fahrt nach Dänemark, es kann notwendig sein, dass Sie eine Fähre benutzen müssen
- Kosten für Unterkunft in Dänemark
- Gebühr der Agentur für Familienrecht in Dänemark; diese liegt derzeit bei 2.100 Dänischen Kronen, umgerechnet ca. 285,-€
Wichtig: Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen erhalten haben und der Hochzeitstermin bestätigt ist, sind Sie für die Einhaltung des Termins selbst verantwortlich. Die Servicegebühr wird nicht erstattet, wenn Sie nicht zum Hochzeitstermin erscheinen.
Nein, da wir kein Reisebüro sind. Neben einer genauen Routenplanung bekommen Sie auch eine Liste mit Unterkunftsmöglichkeiten des jeweiligen Ortes. Zur Reservierung einer Unterkunft genügt ein Anruf. Oder Sie nutzen gleich unser PREMIUM-ANGEBOT und wir übernehmen gern die gesamte Reise- und Hotelorganisation.
Zeitliches zur Heirat in Dänemark
Ja, das ist tatsächlich möglich!
Einige Standesämter ermöglichen die Eheschließung sogar ganz spontan – mitunter bereits innerhalb einer Stunde. Andere verlangen, dass Sie am Vortag zur Vorlage Ihrer Personaldokumente erscheinen. In beiden Fällen kann Ihre Hochzeit jedoch innerhalb von 24 Stunden stattfinden.
Das ist unterschiedlich, wir arbeiten sowohl mit Standesämtern zusammen, die einen Vorabaufenthalt max. 1 Tag vorschreiben, als auch mit solchen, wo dies nicht notwendig ist.
Gesetzliches zur Heirat in Dänemark
Ja, aufgrund eines Beglaubigungsabkommens zwischen Dänemark und Deutschland. Einige Ausländerbehörden in Deutschland verlangen dennoch eine Legalisierung der Heiratsurkunde durch eine Apostille des Dänischen Außenministeriums (Mehr dazu bei der Legalisierung).
Zu Fragen der Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Heirat durch andere Länder, müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Botschaften in Kopenhagen wenden. Eine Adressenliste können Sie von uns erhalten.
In Dänemark können alle Paare heiraten, die sich legal in Deutschland oder der EU aufhalten, ausgenommen sind Asylbewerber und Ausländer, die nur mit einer „Duldung“ in Deutschland leben.
Seit 2012 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Dänemark heiraten. Die Paare benötigen die gleichen Dokumente, wie alle anderen Paare. Inwieweit die gleichgeschlechtliche Ehe in den jeweiligen Heimatländern der Paare anerkannt ist, können wir nicht sagen.
Für eine Heirat in Dänemark sind lediglich folgende Dokumente erforderlich:
- Reisepass oder EU-Personalausweis
- gegebenenfalls Aufenthaltskarte bzw. Visum oder Einreisestempel
- Nachweis über Familienstand: Alle in Deutschland oder in der EU lebenden Personen müssen eine Wohnsitzbescheinigung mit Familienstand vorlegen. In Deutschland ist das die „Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsanzeige“, erhältlich beim Einwohnermeldeamt. Alle anderen Personen, die sich als Touristen in Deutschland bzw. der EU aufhalten, müssen diesen Nachweis in ihrem Heimatland besorgen.
- gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil; Scheidungsurteile außerhalb der EU müssen legalisiert sein
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Alle Dokumente müssen entweder in dänischer, englischer oder in deutscher Sprache vorliegen. Dokumente in anderen Sprachen müssen von einem offiziellen Übersetzer in eine der drei Sprachen übersetzt werden. Die Trauung selbst erfolgt ebenso auf Dänisch, Englisch oder Deutsch. Für alle anderen Sprachen ist ein Dolmetscher notwendig, den Sie selbst stellen müssen.
Wir benötigen von Ihnen: Military-ID-Card, Bestätigungsschreiben eines Vorgesetzten, dass Sie ledig/geschieden sind und fähig zu heiraten. Wenn Sie bereits geschieden sind, benötigen wir außerdem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.
Sollte auf dem Scheidungsurteil nicht bereits vermerkt sein, dass das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist, so benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben vom zuständigen Gericht, welches dies bestätigt.
Diese Scheidungsurteile müssen durch eine Apostille legalisiert und anschließend auf deutsch oder englisch übersetzt sein.
Das Scheidungsurteil muß von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden. Sollte es sich um eine geschiedene Frau aus Thailand handeln und das Urteil nicht älter als 310 Tage sein, so muß die Frau einen ärztlichen Nachweis bringen, dass Sie nicht schwanger ist.
Nur in Deutschland gemeldete Personen können eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten. Ist dort unter „Familienstand“ „ledig“ eingetragen, so ist dieses Dokument in Dänemark als Ledigkeitsnachweis akzeptiert. Alle nicht in Deutschland lebenden Persoen müssen eine Wohnsitzbescheiniung mit Familienstand aus dem Heimatland besorgen. Alle Bescheinigungen außerhalb der EU müssen legalisert sein.
Die Aufenthaltsbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Heirat nicht älter als 2 Monate sein.
Mit Hilfe des Dänischen Außenministeriums. Seit 01.01.2007 hat auch Dänemark das Haager-Apostille-Abkommen unterschrieben, sodass nur noch die Legalisierung durch eine Apostille notwendig ist. Gegen eine Gebühr von 120,- € veranlassen wir für Sie die Apostillierung Ihrer dänischen Heiratsurkunde.
Ihre Ansprechpartner
Sehen Sie sich Bilder an uns lesen Sie Bewertungen unserer glücklich verheirateten Paare.
Wenn Fragen bestehen oder Sie eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Sie haben die Möglichkeit, sich die Formulare zum Ausfüllen direkt herunterzuladen.