Heiraten in Dänemark – Unser Konzept

Heiraten in Dänemark - so geht's:

„Heiraten-leicht-gemacht“ - das ist unsere Devise. Einfache Erläuterungen, transparente Preise, keine Vorkasse. Wir zeigen Ihnen einen schnellen, unbürokratischen und preiswerten Weg, wie Sie in Dänemark heiraten können.

Durch persönliche Erfahrungen wissen wir, auf welche Schwierigkeiten man stößt, wenn man in Deutschland heiraten will. So konnte Karsten im Jahr 2002 seine kenianische Frau nur in Dänemark heiraten. Diese Erfahrung brachte ihn bereits im Jahr 2003 dazu, gemeinsam mit Victoria die Agentur Heiraten-leicht-gemacht zu gründen. Unser erfolgreiches Konzept hat bereits über 8.000 Paare überzeugt, wie Sie an unseren Referenzen sehen können.

Sie können wählen zwischen der Express-Heirat (540,-€), mit maximal 1 Tag Aufenthalt in Dänemark und unserem Chauffeurservice (1.290,-€ bzw. 1.790,-€). Wir bieten schnelle Bearbeitungszeiten, auch kurzfristige Termine gibt es bei uns ohne Aufpreis. Bei uns zahlen Sie nur, wenn wir Ihnen einen Heiratstermin vermittelt haben.

Wie funktioniert unser Konzept?

Grundlage ist das vereinfachte dänische Eheschließungsrecht in Kombination mit dem europäischen Recht, welches es allen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern erlaubt, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu heiraten. In Dänemark wird kein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. 

Seit 01.01.2019 gibt es jedoch entscheidende Änderungen. Durch ein neues Gesetz will die dänische Regierung aktiv gegen „Scheinehen“ vorgehen. Die Prüfung der Dokumente erfolgt nicht mehr durch die jeweiligen Standesämter, sondern durch eine zentrale Behörde. Die neu geschaffene Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) prüft die Dokumente und stellt ein dänisches Ehefähigkeitszeugnis aus. Erst mit diesem Dokument kann das jeweilige Standesamt einen Termin für die Heirat vergeben. Die Prüfung der Dokumente dauert 1 bis 3 Wochen. Die Agentur für Familienrecht kann eine Heirat bei begründetem Verdacht auf „Scheinehe“ ablehnen, zusätzliche Dokumente fordern und die Paare zu einem Interview bitten. Die Gebühr für die Prüfung der Dokumente in Höhe von 260,-€, ist vorab fällig und wird bei Ablehnung nicht erstattet. Sogenannte „Scheinehen“ sind somit nicht länger möglich in Dänemark.

Welche Dokumente werden für eine Hochzeit in Dänemark benötigt?

Für eine Heirat in Dänemark sind lediglich folgende Dokumente erforderlich: 

  • Reisepass oder EU-Personalausweis (es müssen alle Seiten des Reisepasses gescannt werden, in guter Qualität, auch die leeren Seiten, auch die Außenseiten)
  • Nachweis über Familienstand:
    Alle in Deutschland oder in der EU lebenden Personen müssen eine Wohnsitzbescheinigung mit Familienstand vorlegen. In Deutschland ist das die „Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsanzeige“, erhältlich beim Einwohnermeldeamt.
    Alle anderen Personen, die sich als Touristen in Deutschland bzw. der EU aufhalten, müssen diesen Nachweis in ihrem Heimatland besorgen. Dieses Dokument muss im Heimatland legalisiert sein. Es kann auch eine Bescheinigung der jeweiligen Botschaft in Deutschland bzw. der EU vorgelegt werden.
  • gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil; Scheidungsurteile außerhalb der EU müssen legalisiert sein
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
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Wer kann in Dänemark heiraten?

In Dänemark können alle Paare heiraten, die sich legal in Deutschland oder der EU aufhalten, ausgenommen sind Asylbewerber und Ausländer, die nur mit einer "Duldung" in Deutschland leben.

Ist die in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?

Die in Dänemark geschlossen Ehe ist sofort in Deutschland anerkannt. Das bestätigt sowohl das Bundesverwaltungsamt als auch die Deutsche Botschaft in Kopenhagen. Aufgrund eines Dokumentenabkommens zwischen Deutschland und Dänemark ist die dänische Heiratsurkunde hier sofort anerkannt. Es kann aber sein, dass deutsche Behörden dennoch nach einer Legalisierung der Heiratsurkunde durch eine Apostille verlangen. Die Apostillierung kann nur das Dänische Außenministerium in Kopenhagen erfolgen.

Können auch gleichgeschlechtliche Paare in Dänemark heiraten?

Seit 2012 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Dänemark heiraten. Die Paare benötigen die gleichen Dokumente, wie alle anderen Paare. Inwieweit die gleichgeschlechtliche Ehe in den jeweiligen Heimatländern der Paare anerkannt ist, können wir nicht sagen.

Wie ist der Ablauf?

Sie senden uns einfach per Email oder per Post die notwendigen Unterlagen, zusammen mit den ausgefüllten Formularen, die Sie unkompliziert im Download-Bereich herunterladen können. Wir überprüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten diese an die dänische Agentur für Familienrecht weiter. Nach ca. 5 Arbeitstagen erhalten wir von dort die Bestätigung, ob die Unterlagen vollständig sind und Sie in Dänemark heiraten können? Dann reservieren wir Ihren Wunschtermin bei einem unserer Partnerstandesämter. Erst wenn wir auch von dort die Terminbestätigung erhalten haben, senden wir Ihnen die Rechnung für unseren Service. Nach Zahlungseingang schicken wir Ihnen ein Servicepaket, mit allen weiteren Informationen, wie eine Ablauf- und Anreisebeschreibung sowie Hotel- und Restaurantempfehlungen. Unsere Servicegebühr ist nur im Erfolgsfall fällig. Nähere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Wo findet die Heirat in Dänemark statt?

Unsere Partnerstandesämter befinden sich sowohl auf dem Festland, als auch auf Inseln in der dänischen Ostsee. Welches Standesamt für Sie in Frage kommt, hängt von den dortigen Kapazitäten und Ihrer terminlichen Flexibilität ab.

In welcher Sprache können die Dokumente sein?

Alle Dokumente müssen entweder in dänischer, englischer oder in deutscher Sprache vorliegen. Dokumente in anderen Sprachen müssen von einem offiziellen Übersetzer in eine der drei Sprachen übersetzt werden. Die Trauung selbst erfolgt ebenso auf Dänisch, Englisch oder Deutsch. Für alle anderen Sprachen ist ein Dolmetscher notwendig, den Sie selbst stellen müssen. 

Gibt es weitere Kosten?

Neben unserer Servicepauschale fallen für Sie folgende Kosten an:

  • Fahrt nach Dänemark, es kann notwendig sein, dass Sie eine Fähre benutzen müssen
  • Kosten für Unterkunft in Dänemark
  • Gebühr der Agentur für Familienrecht in Dänemark; diese liegt derzeit bei 1.800 Dänischen Kronen, umgerechnet ca. 260,-€

Wichtig: Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen erhalten haben und der Hochzeitstermin bestätigt ist, sind Sie für die Einhaltung des Termins selbst verantwortlich. Die Servicegebühr wird nicht erstattet, wenn Sie nicht zum Hochzeitstermin erscheinen. 

 

Sie haben weitere Fragen zum Heiraten in Dänemark?

Dann finden Sie entweder hier Antworten oder rufen uns an oder schreiben uns eine E-Mail.