Häufig gestellte Fragen zum Thema Heiraten in Dänemark
-
Das ist unterschiedlich, wir arbeiten sowohl mit Standesämtern zusammen, die einen Vorabaufenthalt max. 1 Tag vorschreiben, als auch mit solchen, wo dies nicht notwendig ist.
-
Ja, aufgrund eines Beglaubigungsabkommens zwischen Dänemark und Deutschland. Einige Ausländerbehörden in Deutschland verlangen dennoch eine Legalisierung der Heiratsurkunde durch eine Apostille des Dänischen Außenministeriums.
-
Zu Fragen der Anerkennung der in Dänemark geschlossenen Heirat durch andere Länder, müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Botschaften in Kopenhagen wenden. Eine Adressenliste können Sie von uns erhalten.
-
Mit Hilfe des Dänischen Außenministeriums. Seit 01.01.2007 hat auch Dänemark das Haager-Apostille-Abkommen unterschrieben, sodass nur noch die Legalisierung durch eine Apostille notwendig ist. Gegen eine Gebühr von 120,- Euro veranlassen wir für Sie die Apostillierung Ihrer dänischen Heiratsurkunde.
-
Wir benötigen von Ihnen: Military-ID-Card, Bestätigungsschreiben eines Vorgesetzten, dass Sie ledig/geschieden sind und fähig zu heiraten. Wenn Sie bereits geschieden sind, benötigen wir außerdem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.
-
Nein, Trauzeugen werden kostenfrei vom jeweiligen Standesamt gestellt.
-
Nein, da wir kein Reisebüro sind. Neben einer genauen Routenplanung bekommen Sie auch eine Liste mit Unterkunftsmöglichkeiten des jeweiligen Ortes. Zur Reservierung einer Unterkunft genügt ein Anruf. Oder Sie nutzen gleich unser PREMIUM-ANGEBOT und wir übernehmen gern die gesamte Reise- und Hotelorganisation.
-
Sollte auf dem Scheidungsurteil nicht bereits vermerkt sein, dass das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist, so benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben vom zuständigen Gericht, welches dies bestätigt.
-
Diese Scheidungsurteile müssen durch eine Apostille legalisiert und anschließend auf deutsch oder englisch übersetzt sein.
-
Das Scheidungsurteil muß von der dänischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden. Sollte es sich um eine geschiedene Frau aus Thailand handeln und das Urteil nicht älter als 310 Tage sein, so muß die Frau einen ärztlichen Nachweis bringen, dass Sie nicht schwanger ist.
-
Ja, es kann jeder in Dänemark heiraten, der dort legal einreisen kann und die notwendigen Papiere vorlegt. Mit einem Schengen-Visum ist eine legale Einreise möglich.
-
Nur in Deutschland angemeldete Personen können eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten. Ist dort unter "Familienstand" "ledig" eingetragen, so ist dieses Dokument in Dänemark als Ledigkeitsnachweis akzeptiert. Alle nicht in Deutschland lebenden Persoen müssen eine Wohnsitzbescheiniung mit Familienstand aus dem Heimatland besorgen. Alle Bescheinigungen außerhalb der EU müssen legalisert sein.
-
Die Aufenthaltsbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Heirat nicht älter als 2 Monate sein.
Falls Ihre Frage nicht beantwortet werden konnte, dann rufen Sie uns bitte an:
Fax: +49 (0) 30 887 24 997